Unsere AGB’s

Fener Consulting – AGB Personalvermittlung

1. Allgemein
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung der Fener Consulting. Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die Rekrutierungstätigkeit, Auswahlverfahren und Vermittlungstätigkeit an.

2. Vermittlungshonorar
Fener Consulting vermittelt Kandidaten für eine direkte Festanstellung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ist ein Erfolgshonorar fällig. Der Anspruch von Fener Consulting auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem von Fener Consulting vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen.

3. Berechnung des Vermittlungshonorars
Das Vermittlungshonorar wird auf Basis des ersten Bruttojahressalärs berechnet. Es gelten folgende Vermittlungshonorarsätze (exkl. MwSt.):

  • bis CHF 59 ́999.99 Bruttojahressalär 8%
  • ab CHF 60 ́000.– Bruttojahressalär 10%
  • ab CHF 80 ́000.– Bruttojahressalär 12%
  • ab CHF 100 ́000.– Bruttojahressalär 14%
    Das Mindesthonorar beträgt CHF 2’500.–
    Bei Abschluss eines Teilzeitvertrages beträgt das Vermittlungshonorar 10% des Bruttojahressalärs.

4. Zahlungsvereinbarung
Rechnungen von der Fener Consulting sind 30 Tage nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.

5. Erfolgsgarantie
Bei vorzeitigem Austritt innerhalb der vereinbarten Probezeit (max. 3 Monate) erstatten wir das Honorar wie folgt zurück, vorausgesetzt das Verschulden liegt bei der Fener Consulting, (z.B. Nichteignung des Bewerbers):

  • 50% bis zum Ende des ersten Monats der Anstellung
  • 30% bis zum Ende des zweiten Monats der Anstellung
  • 20% bis zum Ende des dritten Monats der Anstellung

6. Schutzklauseln Bewerbungsunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum der Fener Consulting. Sie dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Direkte Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten, resp. der Fener Consulting erfolgen. Dossiers von Kandidaten, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind uns unverzüglich zu retournieren.

7. Veränderte Stellenbeschreibung
Wird einem von Fener Consulting vorgeschlagenen Kandidaten eine abweichende, als ursprünglich vereinbarte Stellenbeschreibung / Arbeitsplatz angeboten und kommt ein Arbeitsvertrag zustande, so berührt dies den Honoraranspruch von der Fener Consulting nicht.

8. Spätere Einstellung eines Kandidaten
Für jeden Kandidaten, der innerhalb von sechs Monaten nach der Vorstellung durch Fener Consulting beim Auftraggeber eingestellt wird, hat die Fener Consulting Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

9. Arbeitsaufnahme des vermittelten Angestellten
Nimmt der vermittelte Angestellte aus irgendwelchen Gründen die Arbeit nicht auf, so kann die Fener Consulting für allfällige daraus entstandenen Schaden oder Zusatzaufwendung nicht haftbar gemacht werden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), des schweizerischen Obligationenrechts (OR), sowie den entsprechenden Verordnungen und Weisungen. Die Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Fener Consulting und dem Auftraggeber gilt der Ort als vereinbart, an dem die Fener Consulting ihren Sitz hat.


CH–St. Gallen, im September 2020